Versicherungsgesellschaften arbeiten in der Regel gewinnorientiert. Was Versuche zur Folge haben kann, im Leistungsfall auch berechtigte Ansprüche des Versicherungsnehmers abzuwehren. Ob Einwände oder Ablehnungen des Versicherers gerechtfertigt sind, prüfen wir und unterstützen Sie ggf. zu Ihrem Recht zu kommen.
Das Versicherungsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern oder Versicherten. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen des allgemeinen Versicherungsvertragsrechts oder bei der Geltendmachung und Durchsetzung im Zusammenhang mit Ansprüchen. Solche können sich beispielsweise dadurch ergeben, dass eine Haftpflicht-, Kranken-, Berufsunfähigkeits- oder Rechtschutzversicherung die Regulierung ablehnt bzw. Leistungen kürzt oder auch eine Unfallversicherung Zweifel an dem Unfallereignis meldet. – Ebenso wehren wir behauptete Ansprüche ab, sofern diese von einem Versicherungsnehmer gegenüber einer Versicherung unberechtigterweise geltend gemacht wird.
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