Bereits bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft lassen sich mögliche spätere Konflikte vermeiden. Denn das Ziel einer Unternehmensgründung sollte es sein, sowohl die Interessen der Gesellschafter zu vereinen als auch die des Umfelds zu berücksichtigen, um am Markt erfolgreich zu agieren. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die richtige Rechtsform, gestalten erforderliche Verträge und Satzungen oder unterstützen Sie bei den Anmeldeverfahren Ihres Unternehmens, wie der Eintragung ins Handelsregister.
Das Handelsrecht, als Teil des Privatrechts, beinhaltet die Vorschriften für gewerbetreibende Kaufleute, die weitgehend im Handelsgesetzbuch (HGB) niedergeschrieben sind. Es regelt die Bedürfnisse des Handelsverkehrs, einschließlich die des Schifffahrts- und Binnenschifffahrtsrechts. Das Gesellschaftsrecht befasst sich in dem Kontext mit Bestimmungen zu den Personenvereinigungen (Gesellschaftsformen) im Privatrecht.
Von der Gründung und dem Erwerb bis zur Beendigung eines Unternehmens beraten und begleiten wir kompetent bei allen Anforderungen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Sie haben Fragen zu den rechtlichen Grundlagen von Personen oder Kapitalgesellschaften, zur Gründung einer GmbH, AG, GbR oder anderen Gesellschaftsformen? Nutzen Sie unsere Kompetenzen auch im Falle einer Gesellschafterauseinandersetzung, bei der Veräußerung von Geschäftsanteilen oder im sensiblen Bereich der Unternehmensnachfolge.
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