Bankrecht

Das Bank- und Kapitalmarktrecht beinhaltet die Gesetze und Vorschriften rund um das Thema Geld und Kapitalanlagen. Es regelt die rechtlichen Verhältnisse zwischen Kreditinstituten und Kunden sowie auch zwischen Beteiligungsgesellschaften, Mittlern, Beratern und Emissionshäusern auf der einen sowie den Anlegern auf der anderen Seite. Zudem reglementiert es das Rechtsverhältnis zwischen Banken und den entsprechenden staatlichen Instituten, wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Zentralbanken und dem Kartellamt. – Das Kapitalmarktrecht befasst sich mit Ausgabe und Handel von Finanzinstrumenten bzw. handelbaren Papieren, wie beispielsweise Wertpapieren (Aktien, Pfandbriefe, Schuldverschreibungen) oder auch Fonds.

Wir beraten und vertreten Mandanten bei Verletzung von Aufklärungs- oder Beratungspflichten, wie durch Falschberatung geschädigte Kapitalanleger. Bei der Prüfung von Darlehensverträgen und Widerrufsbelehrungen helfen wir und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.  Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Überprüfung von Sicherheitenbestellungen und -verwertungen, Grundpfandrechte und Bürgschaften. Mit Ulf Nannen, Fach- und Rechtsanwalt sowie gelernter Bankkaufmann und ehemaliger Bankjurist, steht Ihnen ein exzellenter Kenner der Materie zur Seite.


Ansprechpartner

Ulf Nannen

Ulf Nannen

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

 

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