Sowohl Vermieter als auch Mieter werden von uns im Rahmen des Wohnraum- und Geschäftsraummietrechts sowie des Pacht- bzw. Landpachtrechts kompetent außergerichtlich und gerichtlich vertreten.
Gerne sind wir Ihnen beim Abschluss oder bei der Beendigung von Miet- oder Pachtverhältnissen behilflich und unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Mietrückständen oder Mieterhöhungen bzw. bei Problemen hinsichtlich der Pflicht zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Pachtsache.
Unsere Tätigkeit umfasst zudem die Beratung und Vertretung im Bereich des Wohnungseigentumsrechts. So klären wir für Sie Streitpunkte, die sich aus den Rechtsverhältnissen einzelner Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft untereinander ergeben können. Beispielsweise befassen wir uns mit der Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung, der Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum sowie mit eventuellen Hausgeldforderungen gegen säumige Wohnungseigentümer.
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