So speziell wie vielseitig. Das Agrar- oder auch Landwirtschaftsrecht berührt in seiner spezifischen Ausprägung eine Vielzahl von anderen Rechtsgebieten Deutschlands und erfährt zudem durch Richtlinien und Verordnungen der Europäischen Union eine zunehmend internationale Ausweitung. Gut, eine Kanzlei an der Seite zu wissen, die neben dem Agrarrecht weitere wichtige Rechtsbereiche durch ihre Kompetenzen abdeckt.
Wir unterstützen Sie in den Bereichen der für die Landwirtschaft relevanten Rechtsnormen. Im agrarspezifischen Zivilrecht, beispielsweise bei der Hofübergabe, bei der Gestaltung von Pacht- und Arbeitsverträgen (z. B. bei Saisonarbeit), bei Grenzstreitigkeiten oder der Regulierung von Flurschäden und Verkehrsunfällen. Zudem beraten und vertreten wir Sie bei Rechtsstreitigkeiten über bestehende Vertragsverhältnisse mit landwirtschaftlichem Bezug und im Rahmen des Landpachtrechts.
Möchten Sie als Landwirt bauen, umbauen, die Nutzung von Flächen oder Gebäuden ändern? Bei Tierhaltungsanlagen oder Anlagen zur Energiegewinnung (z. B. Biogas, Windkraft) kommen ab einer bestimmten Größe neben den Besonderheiten des landwirtschaftlichen Baurechts, der Tierschutz im Kontext landwirtschaftlicher Tierhaltung sowie das Immissionsschutzrecht zur Geltung. Hier beraten wir Sie ebenso, wie bei Fragen der Nachlassgestaltung und Unternehmensnachfolge mit Bezug auf das landwirtschaftliche Familien- und Erbrecht.
Ansprechpartner