Ordnungswidrigkeits- und Strafrecht

‚Im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo)‘. Ihnen wird eine Straftat oder eine Ord­nungs­wid­rig­keit zur Last gelegt? Diese verunsichern Sie, weil Sie nicht wissen, was auf Sie zukommt oder weil Sie sich zu Unrecht belastet fühlen? Als Beschuldigte/r oder Angehörige in einem Ermittlungsverfahren befinden Sie sich nicht selten in einer Ausnahmesituation, die auch existenzielle Bedeutung haben kann. Daher gibt es im Strafrecht Grundsätze, die es zu berücksichtigen gilt.

Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Sie zu vertreten – sowohl als Beschuldigte/n wie auch als Opfer einer Straftat. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir die Strategie, die Sie in Ihrem Verfahren zielführend unterstützt, die je nach Situation von einer Verständigung bis zur Auseinandersetzung mit dem Gericht reichen kann. Ihre Rechte vertreten wir auch als Pflichtverteidigung sowie in Berufungs- und Revisionsverfahren, u. a. bei Straftaten wie Betrug, Diebstahl, Entführung, Erpressung, Hausfriedensbruch, Hehlerei, Körperverletzung, Mord, Nötigung, Raub, Sachbeschädigung, Sexualstraftaten, Stalking, Urkundenfälschung, Verkehrsdelikten, Verleumdung.

Vertrauen Sie neben den Bereichen des Strafverfahrensrechts auch bei Fällen, die das Ordnungswidrigkeitsrecht betreffen, auf die erfahrene Kompetenz unserer Rechtsanwälte. Bei einer Ordnungswidrigkeit handelt es sich um eine geringfügige Gesetzesübertretung, für die als Ahndung keine Strafe sondern eine Geldbuße vorgesehen ist. Hauptanwendung sind Verstöße im Straßenverkehr, wie Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtes Auffahren, Handy am Steuer, Rotlicht-, Park- oder Halteverbotsverstöße. Bei einigen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-ordnung (StVO) kann neben dem Bußgeld ein Fahrverbot verhängt werden.  
Zudem zählen Verstöße in anderen Rechtsgebieten zu den Ordnungswidrigkeiten, wie beispielsweise gegen die Gewerbeordnung, die Umweltordnung, Lärmbelästigung oder gegen Verwaltungsvorschriften wie die Meldepflicht. Auch diese werden entsprechend sanktioniert. Auch hier gilt der Grundsatz: Je früher juristischer Beistand hinzugezogen wird, desto besser.


Ansprechpartner

Ulf Nannen

Ulf Nannen

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- u. Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht

Daniel Wusowski

Daniel Wusowski

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht

Alexander Bruns

Alexander Bruns

Rechtsanwalt

 

 

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