Bei einer Vielzahl von Lebensbereichen treten der Staat und seine Behörden gegenüber Bürgern und auch Unternehmen in Erscheinung. Das Verwaltungsrecht, als wesentlicher Teil des öffentlichen Rechts, regelt sowohl die Rechtsbeziehungen zwischen dem Staat und den Bürgern als auch die zwischen den Verwaltungsträgern untereinander.
In Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts sind wir sowohl für Körperschaften des öffentlichen Rechts als auch für betroffene Bürger oder Gewerbetreibende tätig. Gestaltet sich der Umgang mit Behörden als schwierig, beraten und vertreten wir Mandanten sowohl in Widerspruchs- als auch in Klageverfahren beispielsweise dann, wenn eine Ordnungsverfügung gegen Sie erlassen oder eine erwünschte Genehmigung nicht erteilt wurde.
Zum besonderen Verwaltungsrecht gehört auch das Wirtschaftsverwaltungsrecht, welches u. a. das Gaststätten-, Handwerks- und Gewerberecht umfasst. Sie möchten ein Gewerbe betreiben, den Außenbereich eines Geschäfts oder einer Gaststätte anders nutzen? Dann helfen wir Ihnen bei Bedarf als kompetente Ansprechpartner von Anfang an.
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