Seit mittlerweile drei Jahren existiert das neue Fahreignungs-Bewertungssystem. Dennoch wirkt dieses für viele immer noch undurchsichtig. Die häufigsten Fragen sind, wofür wie viele Punkte vergeben werden, welche Folgen die Punkte nach sich ziehen, und binnen welcher Frist diese verjähren. Dieser Beitrag soll über diese Fragen aufklären.
Zunächst existiert nach dem neuen System eine Punkteskala von null bis acht. Eingetragen werden rechtskräftige Bußgeldbescheide, Strafbefehle und Verurteilungen.
Einen Punkt bekommt derjenige, der eine verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeit begeht. Beispiele wären ein Vorfahrtverstoß oder Fahren mit defekter Beleuchtung.
Zwei Punkte werden für besonders gravierende Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten vergeben, die zwar Bezug zum Straßenverkehr haben, aber der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Sperrfrist vom Strafgericht nicht ausgesprochen worden ist. Je nach Einzelfall können in diese Gruppe Fahren unter Alkoholeinfluss oder Nichtbeachtung des Überholverbotes fallen.
Drei Punkte werden für Straftaten vergeben, die einen Bezug zur Verkehrssicherheit haben und für die der Entzug der Fahrerlaubnis oder eine Sperrfrist angeordnet worden ist. Beispiele hierfür können fahrlässige Tötung, Nötigung oder unterlassene Hilfeleistung sein.
Das Fahreignungs-Bewertungssystem hält vier Maßnahmen vor, die sich nach der Punkteskala richten. Dabei wird bei einem bis drei Punkten zunächst eine Vormerkung zur Bewertung der Fahreignung durchgeführt. Damit geht keine Gebühr einher. Weitergehende Maßnahmen sind in diesem Bereich nicht vorgesehen.
Die folgende Stufe betrifft Personen, die vier bis fünf Punkte Punkte gesammelt haben. Für diese Kategorie ist eine Ermahnung vorgesehen. Die Ermahnung ist gebührenpflichtig. Der Betroffene wird aufgefordert, sein Verhalten zu verändern. Er wird außerdem auf die Möglichkeit des Punkteabbaus durch Teilnahme an einem Fahreignungstest hingewiesen.
Hat der Betroffene sechs bis sieben Punkte in der Verkehrssünderkartei, so wird er gebührenpflichtig verwarnt.
Mit Erreichen des achten Punktes erfolgt sodann die Entziehung der Fahrerlaubnis. Nach frühestens sechs Monaten kann eine Fahrerlaubnis erneut beantragt werden, wenn sicher ist, dass die Person nun wieder geeignet ist, ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.
Punkte bleiben nicht dauerhaft in der Verkehrssünderkartei. Vielmehr werden Punkte unabhängig voneinander getilgt. Je nach Intensität des Verstoßes errechnet sich die Tilgungsdauer. Verstöße, die mit einem Punkt geahndet werden, sind typischerweise nach 2,5 Jahren getilgt. Verstöße, die zwei Punkte bringen, werden regelmäßig nach fünf Jahren getilgt. Verstöße, die aber drei Punkte in Flensburg wert sind, sind auch erst nach zehn Jahren wieder entfernt.
Aufgrund der Tatsache, dass es in den Straf- und Ordnungsverfahren vor allem auf die Nebenentscheidungen ankommt, ist im Hinblick auf die Verkehrssünderkartei Augenmerk auf ebendiese zu legen. Es ist in der Verteidigung sowohl in Straf- als auch in Ordnungsverfahren stets zu beachten, dass bei verkehrssicherheitsrelevanten Vorwürfen auch unter diesem Aspekt die Aussichten der Verteidigung geprüft werden sollten.
In diesem Sinne – fahren Sie vorsichtig!