Sport ist eine beliebte Freizeitaktivität. Jedoch birgt jede Sportart eine gewisse Gefahr verletzt zu werden.
Aus juristischer Sicht stellt sich bei erlittenem Schaden stets die Frage, ob der Verletzte den Ersatz des erlittenen Schadens verlangen kann. Dieser Frage soll in diesem Beitrag auf den Grund gegangen werden.
So liegt die Besonderheit des Sportes vor allem darin, dass ihm grundsätzlich ein höheres Gefahrenpotential innewohnt. Der Sportler ist sich bewusst, worauf er sich einlässt (aber auch worauf nicht).
Gerichte unterscheiden dabei zwischen Parallelsportarten und Wettkampfsportarten. Parallelsportarten sind solche, bei denen die Sportler ohne Körperkontakt zu suchen (daher parallel) den Sport ausüben. Beispiele wären Radsport, Reitsport oder Eislaufen.
Im Gegensatz dazu steht der Wettkampfsport, bei dem der Sport (auch körperlich) gegeneinander betrieben wird. Beispiele dafür sind Boxen, Fußball oder Badminton. Bereits an den Beispielen wird deutlich, dass das Risiko, dass sich aus den unterschiedlichen Wettkampfsportarten ergibt, unterschiedlich groß ist.
Betreibt ein Sportler den Sport seiner Wahl, so wird man davon ausgehen müssen, dass er damit einverstanden ist, dass regelkonforme Angriffe gegen ihn ausgeführt werden.
Haftungsrechtlich sind diese Sportartengruppen unterschiedlich zu beurteilen, weil Sportler bei Parallelsportarten nicht in der selben Weise mit Körperkontakt rechnen müssen. Auch hier ist das Gefährdungspotential freilich größer, als im täglichen Leben.
In Wettkampfsportarten hingegen wird mit einem Einverständnis in zumindest regelkonformes Verhalten seitens der Sportler gerechnet. Das bedeutet nicht, dass es auf Sportplätzen niemals zu Haftungsfällen kommen kann. Der Verletzte muss jedoch nachweisen, dass der Verletzer über den Einsatz, der bei der Sportart erlaubt ist und mit dem zu rechnen war, hinausgegangen ist. Dieser übermäßig aggressive Einsatz muss dann zu der Verletzung und einem Schaden geführt haben. Dieser Nachweis ist schwierig zu führen, weil das schädigende Ereignis im Bruchteil einer Sekunde geschieht und, zum Beispiel während eines Fußballspiels, jeder Spieler die Spielsituation anders einschätzt oder auch wahrnimmt.
Ein solcher Beweis wird dann gewöhnlicherweise über die Einschätzung eines Schiedsrichters geführt, sofern ein solcher den sportlichen Wettkampf begleitet.
So wird es bei einem Fußballspiel schwierig, einen so gravierenden Regelverstoß zu beweisen, wenn der Schiedsrichter entweder nur ein normales Foul pfeift oder eine gelbe Karte gibt. Ein zulässiges Zweikampfspiel oder ein geringfügiges Überschreiten dessen, was zulässig ist, löst nämlich typischerweise keine Haftung aus. Mit diesem Verhalten war zu rechnen.
Kommt ein Verletzter zu der Überzeugung, dass entgegen der Entscheidung des Schiedsrichters ein Foulspiel begangen worden ist, so muss dieser erläutern, dass und weshalb die Entscheidung des Schiedsrichters verkehrt ist. Dass nämlich in Wahrheit ein grob unsportliches Verhalten vorliegt, welches über die regulären Spielweisen in einer Form hinausgeht, wie es selbst in einer Wettkampfsportart nicht hingenommen werden muss und dass diese Spielweise zu einer Verletzung geführt hat.
Es bleibt festzuhalten, dass es einen haftungsfreien Raum nicht gibt. Der Weg zu den Gerichten ist auch für Verletzungen bei Sportveranstaltungen eröffnet, auch wenn die Hürden hier höher liegen.